§ 176 Abs 1 Z 8 ASVG - Wird ein Arbeitsloser vom AMS in der Betreuungsvereinbarung nur allgemein zur eigeninitiativen Arbeitssuche angehalten, wird er darin aber nicht unter Sanktionsandrohung verpflichtet, sich um eine konkrete Stelle zu bewerben oder eine bestimmte Zahl an Bewerbungen nachzuweisen, steht das Aufsuchen einer möglichen Arbeits- oder Ausbildungsstelle nicht unter UV-Schutz, und zwar unabhängig davon, ob sich der Arbeitslose auf einer privaten Fahrt unterwegs spontan zur Vorstellung in einem an der Strecke gelegenen Betrieb entschlossen hat oder die Arbeitssuche schon von Anfang an Zweck dieser Fahrt war.