BGBl II 2013/231, ausgegeben am 6. 8. 2013
Mit der Änderung der Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO) werden die derzeit bis Ende 2013 befristeten Ausnahmen von einigen Bestimmungen des AZG und der VO (EWG) 3821/85 bei der Verwendung des Kontrollgeräts im Ortslinienverkehr nach § 103 Abs 3b KFG um ein weiteres Jahr bis zum Ablauf des 31. 12. 2014 verlängert.