Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden
BGBl I 2013/157, ausgegeben am 31. 7. 2013
Neuer Lehrberuf
In den letzten Jahren liefen in der Steiermark, in Oberösterreich und Niederösterreich Ausbildungsversuche zum Facharbeiter für Biomasse und Bioenergie. Die Evaluierung hat ergeben, dass ein Bedarf nach einer Ausbildung in diesem Bereich besteht. Mit der vorliegenden Novelle des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG) wird daher ein neuer Lehrberuf „Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung“ geschaffen. Durch die Formulierung „land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung“ wird klargestellt, dass die Ausbildung nur im Rahmen des Nebengewerbes nach § 2 Abs 4 Z 9 GewO 1994 erfolgen kann.