Information über Auskunftsersuchen iZm der Kassenrichtlinie 2012 zum Thema „Einrichtung nach § 131 BAO - E 131“
Info des BMF 11. 7. 2013, BMF-010102/0006-IV/2/2013
Im Bereich der Grundaufzeichnungen und der Losungsermittlung sind bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen eine Reihe von Vorschriften zu beachten, die an die Kriterien der Ordnungsmäßigkeit anknüpfen (zB § 131, § 132 BAO). Mit der Kassenrichtlinie 2012 (KRL 2012) wurden diese Rechtsgrundlagen näher beschrieben und Fragestellungen beantwortet, die aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung bei Kassensystemen und diverser Änderungen bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (zB durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006) vermehrt auftraten (vgl ARD 6198/17/2012).