§ 14, § 15, § 18 AlVG - Zeiten des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld sind nur für die Frage, ob Arbeitslosengeld dem Grunde nach zusteht, rahmenfristerstreckend zu berücksichtigen, nicht jedoch für die Frage der Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, sodass eine durch Analogie zu schließende planwidrige Lücke nicht vorliegt. Die Nichtberücksichtigung der Zeiten des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld für die Frage der Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.