OLG Linz 26. 4. 2013, 11 Ra 17/13v
§ 122 Abs 1 Z 2 ArbVG - Hat ein in der Matratzenproduktion beschäftigter Arbeitnehmer, der zugleich Betriebsratsmitglied war, über einen längeren Zeitraum insgesamt 9 Matratzen mit Bereicherungsvorsatz widerrechtlich mitgenommen und (zum Teil) weiterverkauft, rechtfertigt dieses Verhalten die nachträgliche Zustimmung des Gerichts zur bereits ausgesprochenen Entlassung des BR-Mitglieds.