§ 27 Z 1 AngG - Auch ein einzelner Vorfall kann nach objektiven Gesichtspunkten das Vertrauen des Arbeitgebers so erschüttern, dass die Basis für eine weitere Zusammenarbeit zerstört wird. Das bewusste Anlügen des Arbeitgebers über die Durchführung eines Auftrags stellt einen solchen inakzeptablen Vertrauensbruch dar, der die Entlassung des Arbeitnehmers wegen Vertrauensunwürdigkeit rechtfertigt.
OLG Linz 27. 3. 2013, 12 Ra 20/13t