§ 82 lit c GewO 1859 – Wurde ein Arbeitnehmer auf das im Betrieb herrschende Alkoholverbot mehrfach hingewiesen und wiederholt wegen einer Alkoholisierung im Dienst unter Androhung der Entlassung verwarnt, rechtfertigt ein neuerlicher Vorfall, bei dem der Arbeitnehmer aufgrund der Gefahrengeneigtheit der zu verrichtenden Tätigkeit zufolge erheblicher Alkoholisierung nach Hause geschickt werden musste, seine Entlassung.