Information des BMF 26. 6. 2013, BMF-010219/0176-VI/4/2013
Ausfuhrlieferung
Erfolgt vor dem 1. 7. 2013 die Lieferung eines Gegenstandes in das Gebiet des neuen Mitgliedstaates Kroatien, die Verbringung in diesen Staat jedoch erst nach dem 30. 6. 2013, wird eine zollamtliche Ausgangsbestätigung nicht mehr erteilt.