§ 2 Abs 1 UStG - Als Unternehmer iSd UStG gilt, wer mit einer auf oder neben seinem Wohnhaus angebrachten Photovoltaikanlage selbstständig Strom produziert, der gegen nachhaltige Einnahmen in das Netz eingespeist wird (hier: „Volleinspeiser“). Für die Einstufung dieser Liefertätigkeit als wirtschaftliche Tätigkeit spielt das Verhältnis zwischen der Menge des erzeugten Stroms einerseits und der des verbrauchten Stroms andererseits keine Rolle. Die Unternehmereigenschaft iSd UStG ist somit auch dann gegeben, wenn die Menge des erzeugten und gegen nachhaltige Einnahmen in das Netz eingespeisten Stroms die Strommenge immer unterschreitet, die der Anlagenbetreiber für seinen Haushaltsbedarf verbraucht.