BGBl II 2013/174, ausgegeben am 18. 6. 2013
Mit Beschluss des BEA wurde mit Wirksamkeit ab 1. 5. 2013 der Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen, KV 218/2013, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt.
Der fachliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf alle Einrichtungen (ausgenommen öffentlich-rechtliche Einrichtungen), deren Hauptzweck in der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften als Einrichtungen der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind.