OGH 4. 3. 2013, 8 ObS 11/12v
§ 1 Abs 2 Z 4 IESG - Nach § 1 Abs 2 Z 4 lit a und lit c IESG gehören zu den gesicherten Ansprüchen auch Prozesskosten, die dem Arbeitnehmer zur Durchsetzung der Ansprüche nach § 1 Abs 2 Z 1 bis Z 3 IESG rechtskräftig zugesprochen wurden, sowie rechtskräftig zugesprochene Exekutionskosten zur Hereinbringung der Ansprüche gegen den Arbeitgeber.