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Insolvenz-Entgelt für Prozesskosten

Insolvenz-EntgeltARD 6331/6/2013 Heft 6331 v. 21.6.2013

OGH 4. 3. 2013, 8 ObS 11/12v

§ 1 Abs 2 Z 4 IESG - Nach § 1 Abs 2 Z 4 lit a und lit c IESG gehören zu den gesicherten Ansprüchen auch Prozesskosten, die dem Arbeitnehmer zur Durchsetzung der Ansprüche nach § 1 Abs 2 Z 1 bis Z 3 IESG rechtskräftig zugesprochen wurden, sowie rechtskräftig zugesprochene Exekutionskosten zur Hereinbringung der Ansprüche gegen den Arbeitgeber.

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