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Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 - RV

Neue VorschriftenARD 6328/3/2013 Heft 6328 v. 11.6.2013

Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert werden soll (Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 - FinStrG-Novelle 2013)

Regierungsvorlage 4. 6. 2013, 2405 BlgNR 24. GP

Mit der geplanten Änderung des Finanzstrafgesetzes sollen zunächst zwei EU-Vorgaben umgesetzt werden, nämlich einerseits die Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren und andererseits die Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren (§ 57 Abs 3, Abs 4 und Abs 4a, § 84 Abs 5, § 85 Abs 3 und Abs 3a, § 127 Abs 1 FinStrG).

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