§ 9 Abs 7 2. Satz KStG - Aus unionsrechtlichen Erwägungen (Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit) darf die Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG nicht deshalb verwehrt werden, weil es sich bei der Beteiligung um eine solche an einer beschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaft handelt, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist.
UFS Linz (Sentat) 16.4.2013, RV/0073-L/11