VwGH 19. 3. 2013, 2009/02/0055
§ 87 Abs 2 BauV, § 130 ASchG - Im vorliegenden Fall wurde ein Arbeitgeber dafür bestraft, dass einer seiner Arbeitnehmer auf einem 6 m hohen Dach mit mehr als 20 Grad Neigung beschäftigt wurde, ohne das die gemäß § 87 Abs 2 BauV erforderlichen Absturzsicherungen oder