OLG Linz 30. 1. 2013, 12 Ra 87/12v
§ 1380 ABGB - Wird das Dienstverhältnis einvernehmlich „unter Wahrung aller arbeitsrechtlichen Ansprüche, insbesondere auch des Anspruches auf Abfertigung im Ausmaß von 12 Monatsentgelten gelöst“, steht diese Formulierung der späteren Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Arbeitgeber nicht entgegen.