Kundmachungen im BGBl
Im BGBl wurden am 8. 4. 2013 folgende Maßnahmen zur Anpassung an die OECD-Standards betr steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft (Bankauskünfte) kundgemacht:
Norwegen - Änderung des bestehenden DBA durch ein Protokoll und Zusatzprotokoll; BGBl III 2013/106. Die Änderungen treten ebenfalls am 1. 6. 2013 in Kraft und sind auf alle Steuerzeiträume anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2013 beginnen.