§ 47 Abs 2 EStG - Erhält ein angestellter Installateur von seinem Arbeitgeber Provisionen für die außerhalb seiner Arbeitszeit erbrachte gelegentliche Vermittlung von Geschäftsabschlüssen (Installationsaufträgen), sind diese nicht lohnsteuerpflichtig, weil kein hinreichender Zusammenhang zwischen der als selbstständig zu beurteilenden Vermittlungstätigkeit und der im Dienstverhältnis ausgeübten Installateurtätigkeit besteht.