§ 4 Abs 2, § 113 ASVG - Fährt ein potenzieller Dienstnehmer mit einem Mitarbeiter des Unternehmens auf dessen Auslieferungstour (hier: eines Bäckereiunternehmens) mit, um beiden Seiten die Möglichkeit zu geben sich anzusehen, ob der Bewerber für eine derartige Tätigkeit überhaupt geeignet ist und diese ausüben will, bzw um die konkrete Tätigkeit und die Zustellroute kennenzulernen, liegt bereits ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Bereits der Zweck eines solchen „Probetags“ - die Eignung des (potenziellen) Dienstnehmers zu überprüfen - setzt voraus, dass dieser sich zumindest in untergeordneter Weise an der Arbeit beteiligt.