BGBl II 2013/82, ausgegeben am 25. 3. 2013
In Anlehnung an den elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit wurde im Zuge des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013, BGBl I 2013/33, ARD 6306/1/2013, auch beim VfGH ein elektronischer Rechtsverkehr eingeführt. Der Präsident des VfGH hat daher nun - gestützt auf den neuen § 14a VfGG - die vorliegende Verordnung erlassen.