Erlass des BMF 15. 3. 2013, BMF-010221/0147-IV/4/2013
Im Rahmen eines nach Art 26 DBA-Thailand, BGBl 1986/263, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Thailands in Bezug auf die Ausstellung der für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückerstattung in Österreich erforderlichen Ansässigkeitsbescheinigungen folgendes Einvernehmen erzielt: