§ 1 Abs 2 IESG, § 14 Abs 2 lit d BAG, § 43, § 44 GewO 1994 - In der Insolvenz des Lehrberechtigten kommt es mit dem Verlust des Fortbetriebsrechts der Insolvenzmasse zur Ex-lege-Beendigung des Lehrverhältnisses. Der Insolvenzverwalter hat nicht nur die Möglichkeit, auf das Fortbetriebsrecht innerhalb eines Monats ab Insolvenzeröffnung nach § 44 iVm § 43 Abs 3 GewO 1994 mit der Wirkung zu verzichten, dass es als nicht entstanden gilt (Wirkung ex tunc), sondern er kann darüber hinaus auch außerhalb dieser Monatsfrist das Fortbetriebsrecht mit der Wirkung ex nunc zurücklegen.