vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UFS: Kosten einer Buchhalterin und Lohnverrechnerin für Jus-Fernstudium nicht abzugsfähig

Lohnsteuer und AbgabenARD 6309/12/2013 Heft 6309 v. 19.3.2013

§ 16 Abs 1 Z 10, § 20 EStG, § 295a BAO - Eine Buchhalterin und Lohnverrechnerin, die in ihrer Freizeit ein Multimediastudium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Kepler-Universität Linz absolviert, kann keine Kosten unter dem Titel Aus- und Fortbildungsmaßnahmen als Werbungskosten geltend machen, weil diese Kosten nicht in Zusammenhang mit der von ihr ausgeübten Tätigkeit als Buchhalterin und Lohnverrechnerin oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte