BGBl II 2013/54, ausgegeben am 11. 2. 2013
Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde ein neuer Heimarbeitstarif für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiter erlassen, der rückwirkend mit 1. 1. 2013 in Kraft tritt.