www.kvsystem.at , 25. 2. 2013
Für die rund 90.000 Arbeiter in Bauindustrie und Baugewerbe werden die Mindestlöhne ab 1. 5. 2013 um 3,1 % erhöht.
Im Rahmenrecht kommt es zu Verbesserungen bei Ansprüchen nach einem Todesfall in den Bereichen Abfertigung und Weihnachtsgeld für Verwandte ersten Grades (Anspruch steigt von 50 % auf 100 %) und wurde vereinbart, dass Heimfahrten von Wochenpendlern künftig jede Woche zu vergüten sind (derzeit zweimal im Monat).