§ 9, § 12 KStG - In teleologischer Reduktion ist der Gesetzeswortlaut des § 12 Abs 3 Z 3 KStG dahin gehend einzuschränken, dass im Fall des Vorliegens einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG die Neutralisierung der steuerlichen Geltendmachung eines Veräußerungsverlusts durch eine Teilwertabschreibung auf der Ebene der Zwischenkörperschaft dann nicht zur Anwendung kommt, wenn dessen Geltendmachung auch auf der Ebene der Großmuttergesellschaft ausgeschlossen ist.