OGH 24. 10. 2012, 8 ObA 64/12p
§ 15 Abs 3 lit c BAG - Da jede berechtigte Entlassung die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber bzw Lehrherrn voraussetzt, berechtigt nicht jede, sondern nur eine erhebliche Pflichtverletzung zur vorzeitigen Auflösung eines Lehrverhältnisses gemäß § 15 Abs 3 lit c BAG.