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UFS: Ohne Lohnzahlung keine Steueranrechnung

Lohnsteuer und AbgabenARD 6301/11/2013 Heft 6301 v. 19.2.2013

§ 46 Abs 1 EStG - Die vom Arbeitgeber mangels Lohnzahlung zu Unrecht abgeführten Lohnabgaben können dem Dienstnehmer bei der Veranlagung nicht angerechnet werden, weil es sich bei dem für die noch nicht geschuldete Lohnsteuer „einbehaltenen“ Betrag auch nicht um eine Abzugssteuer iSd § 46 Abs 1 EStG handelt.

UFS Salzburg 22. 1. 2013, RV/0148-S/12

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