§ 46 Abs 1 EStG - Die vom Arbeitgeber mangels Lohnzahlung zu Unrecht abgeführten Lohnabgaben können dem Dienstnehmer bei der Veranlagung nicht angerechnet werden, weil es sich bei dem für die noch nicht geschuldete Lohnsteuer „einbehaltenen“ Betrag auch nicht um eine Abzugssteuer iSd § 46 Abs 1 EStG handelt.
UFS Salzburg 22. 1. 2013, RV/0148-S/12