§ 3, § 4 KautSchG - Beteiligt sich ein Arbeitnehmer im Zuge eines ausgewählten leitenden Mitarbeitern angebotenen Kapitalanlageplans durch den Kauf von Aktienpaketen an der Muttergesellschaft seiner Arbeitgebergesellschaft, liegt kein Anwendungsfall des § 3 und § 4 Kautionsschutzgesetz vor, wenn der Arbeitnehmer zu keinem Zeitpunkt unter Druck gesetzt wurde und auch keine Verknüpfung des Angebots auf Teilnahme am Kapitalanlageplan der Muttergesellschaft mit der Aufrechterhaltung seines Dienstverhältnisses zur Tochtergesellschaft bestand. Es fehlt bereits an der für die Nichtigkeitssanktion des § 4 KautSchG erforderlichen besonderen Drucksituation für den Arbeitnehmer.