OLG Linz 28. 11. 2012, 12 Ra 88/12s
§ 84 Abs 2 EStG - Gemäß § 84 Abs 2 EStG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ua bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder über dessen Verlangen für Zwecke der Einkommensteuerveranlagung einen Lohnzettel nach dem amtlichen Vordruck auszustellen.