OGH 26. 11. 2012, 9 ObA 95/12d
§ 31 Abs 4 KV-AMS - Für alle Arbeitnehmer des Arbeitsmarktservice, die nicht in den Geltungsbereich des BMSVG fallen und auch nicht in das System der Abfertigung Neu gewechselt sind, regelt § 31 Abs 4 KV-AMS (iVm § 52 KV-AMS) bezüglich der Höhe des Abfertigungsan-