Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht sind freie Dienstnehmerinnen echten Dienstnehmerinnen gleichgestellt. Doch fallen freie Dienstnehmerinnen auch unter das Mutterschutzgesetz? Die Antwort auf diese Frage und darauf, welche Leistungen freien Dienstnehmerinnen während und nach der Schwangerschaft zustehen, gibt der folgende Artikel.
ARD-Redaktion