§ 8 Abs 3 EStG - Erhält ein Teilnehmer an einer „Einkaufsgemeinschaft“ nicht nur Rabatte beim Einkauf, sondern hat er (ua) auch die Möglichkeit, durch die Leistung einer „Anzahlung in das System der Einkaufsgemeinschaft“ in Zukunft Provisionseinnahmen von potenziellen zukünftigen Kunden der Einkaufsgemeinschaft zu erwerben, wird damit ein zukünftiger Kundenstock erworben, dessen Umfang noch nicht bekannt ist. Diese Anzahlungen sind daher nicht sofort als Betriebsausgaben absetzbar, sondern erst ab dem Zeitpunkt, zu dem erstmals Provisionen aus diesem Kundenstock tatsächlich zufließen, und dann auch nur im Wege der AfA verteilt auf 15 Jahre.