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Anzuwendender Kollektivvertrag in Mischbetrieben

KollektivverträgeARD 6294/4/2013 Heft 6294 v. 25.1.2013

OLG Linz 29. 8. 2012, 12 Ra 57/12g

§ 9 ArbVG - Lässt sich die unternehmerische Tätigkeit des Arbeitgebers nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch abgrenzen, dann kommt gemäß § 9 Abs 1 und Abs 2 ArbVG der Grundsatz der Tarifvielfalt zum Tragen; ist eine solche organisatorische Abgrenzung nicht möglich, dann gilt gemäß § 9 Abs 3 und Abs 4 ArbVG der Grundsatz der Tarifeinheit.

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