Verordnung der BMF zur Änderung der Verordnung, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden
BGBl II 2012/516, ausgegeben am 28. 12. 2012
§ 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz UStG idF des Abgabenänderungsgesetzes 2012, BGBl I 2012/112, ARD 6287/1/2012, bildet gemeinsam mit der vorliegenden Verordnung die rechtliche Grundlage für die Ausstellung elektronischer Rechnungen. Bisher waren in dieser Verordnung hohe technische Anforderungen für auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen vorgesehen. Durch die Neuregelung werden die Anforderungen an eine elektronische Rechnung für Umsatzsteuerzwecke nun deutlich reduziert. Im Ergebnis können künftig auch elektronische Rechnungen, die zB per E-Mail, als E-Mail-Anhang bzw Web-Download oder in einem elektronischen Format (zB als PDF- oder Textdatei) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen, ohne dass es einer Signatur iSd Signaturgesetzes bedarf.