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Ausländerbeschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft

Neue VorschriftenARD 6289/3/2013 Heft 6289 v. 8.1.2013

BGBl II 2012/485, ausgegeben am 21. 12. 2012

Für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 4.275 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer aufgeteilt. Die Verordnung tritt mit 3. 1. 2013 in Kraft und mit 30. 11. 2013 außer Kraft.

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