Verordnung der BMF über die Einbringung von e-Rechnungen bei Bundesdienststellen (e-Rechnungsverordnung)
BGBl II 2012/505, ausgegeben am 27. 12. 2012
Die Verordnung regelt im Rahmen der Verpflichtung zur Ausstellung und Übermittlung von e-Rechnungen an Bundesdienststellen die näheren Bestimmungen hinsichtlich der Voraussetzungen der zu verwendenden Datenstrukturen für e-Rechnungen, der Übertragungswege sowie weitere Voraussetzungen betreffend den Inhalt der e-Rechnung.