Verordnung der BMF, mit der die Verordnung des BMF zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010-DV) geändert wird
BGBl II 2012/508, ausgegeben am 27. 12. 2012
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012, BGBl I 2012/112, ARD 6287/1/2012, wurde im AVOG 2010 die Möglichkeit geschaffen, dass im Verordnungswege einzelne konkret zu bestimmende Aufgaben auch von Organen anderer Abgabenbehörden wahrgenommen werden können. Mit der vorliegenden Änderung der AVOG 2010-DV werden diese Aufgaben nun näher ausgeführt und die entsprechenden Finanzämter benannt.