BGBl II 2012/465, ausgegeben am 20. 12. 2012
Durch eine Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung (AMSprV) kommt es im Bereich der Landesgeschäftsstelle Steiermark ab 1. 1. 2013 bei folgenden regionalen Geschäftsstellen zu örtlichen Zuständigkeitsänderungen: AMS Bruck an der Mur, AMS Feldbach, AMS Fürstenfeld, AMS Hartberg, AMS Mürzzuschlag und AMS Mureck.