BGBl II 2012/470, ausgegeben am 21. 12. 2012
Mit der am 1. 1. 2013 in Kraft tretenden Änderung der Verordnung über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate kommt es infolge der Zusammenlegung von politischen Bezirken in der Steiermark zu einer Neufassung der Zuständigkeitsbereiche des 11. und 12. Aufsichtsbezirks. Die Arbeitsinspektorate für diese Aufsichtsbezirke bleiben unverändert.