§ 34 Abs 8 EStG - Unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung in praktisch allen Berufszweigen, der internationalen Verflechtung sowie der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und der Tatsache, dass die Tochter der Steuerpflichtigen englischsprachig aufgewachsen ist, steht für die Tochter der Steuerpflichtigen der Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung hinsichtlich des Studiums der Molekularbiologie in London zu, zumal das 3-jährige Bakkalaureatsstudium in englischer Sprache gegenüber dem 5-jährigen Universitätsstudium in Wien international einen rascheren Berufseinstieg erlaubt.