vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kostenersatz für Krankenbehandlung im Ausland

SozialversicherungARD 6286/7/2012 Heft 6286 v. 19.12.2012

Art 22 VO (EWG) 1408/71 - Begibt sich ein Versicherter ohne vorherige Genehmigung zur ärztlichen Versorgung in einen anderen Mitgliedstaat (hier: zur Durchführung einer Geschlechtsumwandlung „Frau zu Mann“), liegt kein Anwendungsfall des Art 22 Abs 1 lit a VO (EWG) 1408/71 vor. Ein auf diese Bestimmung gestützter Kostenerstattungsanspruch kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn bei der geplanten Behandlung eine schicksalhaft bedingte oder eine durch einen Behandlungsfehler verursachte Komplikation aufgetreten ist und dadurch der Aufenthalt verlängert wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte