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Hausbesorger und Hausbetreuer - MLT ab 1. 1. 2013

Neue VorschriftenARD 6286/3/2012 Heft 6286 v. 19.12.2012

Kundmachungen im BGBl

Auf die Dienstverhältnisse von Personen, die mit der Reinhaltung, der Wartung, der Beaufsichtigung oder der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betraut sind, kommen abhängig vom Zeitpunkt der Begründung des Dienstverhältnisses unterschiedliche Mindestlohntarife zur Anwendung:

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