Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über soziale Sicherheit
BGBl III 2012/174, ausgegeben am 7. 12. 2012
Das SoSi-Abkommen tritt mit 1. 12. 2012 in Kraft und bezieht sich auf die Bereiche der Pensionsversicherung und der anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit. Weitere Leistungsbereiche (Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), die üblicherweise in den mit europäischen Staaten geschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit enthalten sind, konnten im Verhältnis zur Republik Moldau auf deren ausdrücklichen Wunsch nicht einbezogen werden.