BGBl II 2012/418, ausgegeben am 7. 12. 2012
Für die im Haushalt beschäftigten Dienstnehmer galten bislang je Bundesland unterschiedliche Mindestlohntarife. Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2013 wurde nun ein für ganz Österreich einheitlicher MLT für im Haushalt Beschäftigte erlassen, der erstmals auch eine Regelung über die Anrechnung von Zeiten der Elternkarenz als Berufsjahre vorsieht.