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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2013 - BGBl

Neue VorschriftenARD 6285/3/2012 Heft 6285 v. 14.12.2012

BGBl II 2012/407, ausgegeben am 6. 12. 2012

Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2013 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

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