OGH 24. 9. 2012, 9 ObA 51/12h
§ 1151 ABGB, § 10 UrlG - Ist eine Vereinbarung trotz ihrer Bezeichnung als „Werkvertrag“ oder „freier Dienstvertrag“ tatsächlich ein echter Dienstvertrag, so ist der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers für nicht konsumierten Urlaub (Urlaubsersatzleistung) auf Basis des vereinbarten Entgelts und nicht nach dem kollektivvertraglichen Mindestlohn zu berechnen.