BGBl II 2012/403, ausgegeben am 4. 12. 2012
Mit Verordnung der Bundesregierung wird der Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen neu festgelegt (Aufwandersatzverordnung): Der Aufwandersatz beträgt ab 1. 1. 2013 für das Verfahren erster Instanz € 250,- bzw € 435,- und für das Berufungsverfahren € 435,-.