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Pauschalierter Aufwandersatz im ASG-Verfahren

Neue VorschriftenARD 6283/2/2012 Heft 6283 v. 7.12.2012

BGBl II 2012/403, ausgegeben am 4. 12. 2012

Mit Verordnung der Bundesregierung wird der Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen neu festgelegt (Aufwandersatzverordnung): Der Aufwandersatz beträgt ab 1. 1. 2013 für das Verfahren erster Instanz € 250,- bzw € 435,- und für das Berufungsverfahren € 435,-.

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