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Kündigung einer begünstigten Behinderten wegen beharrlicher Pflichtverletzung

ArbeitsrechtARD 6281/5/2012 Heft 6281 v. 30.11.2012

VwGH 26. 6. 2012, 2011/11/0148

§ 8 Abs 4 lit c BEinstG - Gemäß § 8 Abs 2 iVm Abs 4 lit c BEinstG kann der Behindertenausschuss der Kündigung eines begünstigten Behinderten zustimmen, wenn der begünstigte Behinderte die ihm aufgrund des Dienstverhältnisses obliegenden Pflichten beharrlich verletzt und der Weiterbeschäftigung Gründe der Arbeitsdisziplin entgegenstehen.

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