VwGH 26. 6. 2012, 2011/11/0148
§ 8 Abs 4 lit c BEinstG - Gemäß § 8 Abs 2 iVm Abs 4 lit c BEinstG kann der Behindertenausschuss der Kündigung eines begünstigten Behinderten zustimmen, wenn der begünstigte Behinderte die ihm aufgrund des Dienstverhältnisses obliegenden Pflichten beharrlich verletzt und der Weiterbeschäftigung Gründe der Arbeitsdisziplin entgegenstehen.